§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der XL-Dienstleistungen GmbH, Paul-Bertz-Straße 20, 09120 Chemnitz (im Folgenden: Anbieter) und ihrem jeweiligen Vertragspartner, welcher Leistungen des Anbieters in Anspruch nimmt (im Folgenden: Kunde).
2. Für die in Nr. 1 genannten Vertragsbeziehungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, soweit der Anbieter deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Leistungsumfang
Der Anbieter schuldet die Leistungen wie sie im Angebot beschrieben sind. Der Anbieter behält sich vor, Teile der geschuldeten Leistung an entsprechende Fachfirmen zu vergeben.
§ 3 Verantwortlichkeit des Kunden
1. Der Kunde hat für Baufreiheit zu sorgen. Der Kunde stellt dem Anbieter zudem einen erforderlichen Wasser- und Stromanschluss kostenlos in dem für die Leistungserbringung notwendigen Umfang an der Baustelle zur Verfügung. Soweit der Anbieter bei Auftragserteilung darauf hingewiesen hat, dass für die Ausführung der Arbeiten eine bestimmte Raumtemperatur erforderlich ist (z.B. Bodenlegearbeiten), hat der Kunde am Ausführungstag für eine entsprechende Raumtemperatur zu sorgen.
2. Wenn der Kunde an einem vereinbarten Tag der Leistungserbringung die Voraussetzungen nach Nr. 1 nicht erfüllen kann oder die Durchführung der Arbeiten an diesem Tag aus anderen, in seinem Verantwortungsbereich liegenden Gründen, nicht ermöglichen kann, hat er dem Anbieter unverzüglich ab Kenntnis, spätestens jedoch zwei Tage vor dem Ausführungstermin abzusagen. Dies gilt nicht, wenn der Hinderungsgrund erst später auftritt und der Kunde diesen nicht zu vertreten hat.
3. Wenn der Kunde gegen seine Verantwortlichkeit nach Nr. 1 oder 2 verstößt, ist er dem Anbieter zum Ersatz der Lohnkosten verpflichtet, welche dem Anbieter hinsichtlich der Arbeiter entstehen, die auf der konkreten Baustelle für diesen Tag eingeplant und erforderlich waren. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens (insbesondere Lagerkosten für zu verarbeitende Materialien) bleibt vorbehalten. Der Kunde kann nachweisen, dass dem Anbieter ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 4 Ausführungsfristen
1. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen in der Bauausführung, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die Verzögerungen auf eine mangelhafte oder sonst pflichtwidrige Arbeit des Anbieters zurückzuführen sind. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Verzögerungen aufgrund von behördlichen Anordnungen, welche eine Durchführung der Arbeiten unmöglich machen.
2. Im Falle von durch den Anbieter zu vertretenden Verzögerungen haftet der Anbieter nur nach den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften (§§ 633 ff. BGB). Eine darüberhinausgehende Vertragsstrafe ist ausgeschlossen.
§ 5 Haftungsausschluss
1. Der Anbieter haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
2. Die sich aus Nr. 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden der Anbieter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
§ 6 Vergütung
1. Die Vergütung des Anbieters erfolgt auf der Grundlage der in seinem Angebot genannten Einheitspreise und der tatsächlich ausgeführten Leistungen einschließlich eines gegebenenfalls vereinbarten Nachlasses. Der vereinbarte Nachlass gilt auch für die Vergütung von geänderten und/oder zusätzlichen Leistungen.
2. Weicht die ausgeführte Menge der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um mehr als 20 % nach oben oder nach unten von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, ist auf Verlangen einer Partei für die den vorgenannten Prozentsatz übersteigenden bzw. unterschreitenden Mengen ein neuer Preis zu vereinbaren. Dieser ist aus den Kalkulationsgrundlagen der betroffenen Position des Leistungsverzeichnisses zu entwickeln.
§ 7 Nachträge
1. Leistungsänderungen, zusätzliche Leistungen und Änderungen in den Umständen der Leistungserbringung führen zu Nachträgen, welche zusätzlich zu vergüten sind, wenn sie auf Veranlassung des Kunden erfolgen. Dasselbe gilt, wenn die Leistung zur Vertragserfüllung notwendig war, dem mutmaßlichen Vertragswillen entspricht und die Abweichung für den Kunden zumutbar ist.
2. Wenn sich der vereinbarte Gesamtpreis aufgrund von zur Vertragserfüllung notwendigen Änderungen gemäß Nr. 1 S. 2 erhöht, weist der Anbieter den Kunden darauf hin, wenn der ursprüngliche Gesamtpreis um mehr als 15 % überschritten wird.
§ 8 Zahlung und Rechnung
1. Der Anbieter stellt Rechnungen ausschließlich digital aus und versendet diese per E-Mail. Wenn der Kunde eine schriftliche oder sonstiger Papierform ausgestellte Rechnung verlangt, fällt eine Pauschalgebühr i.H.v. 5 € pro Rechnung an.
2. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware ohne Abzug und ausschließlich per Banküberweisung zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages auf dem im Angebot angegebenen Konto des Anbieters zur vorbehaltlosen Verfügung des Anbieters an. Eine Mangelhaftigkeit der Rechnung, welche zu einer fehlenden Prüffähigkeit derselben führt, hat der Besteller binnen 14 Tagen ab Eingang der Rechnungs-E-Mail zu rügen, anderenfalls kann er sich nicht auf eine fehlende Prüffähigkeit berufen.
3. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, welche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 9 Verzugsschäden
1. Die Verzugszinsen bei nicht fristgemäßer Bezahlung betragen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und sind ab dem Ablauf der Zahlungsfrist geschuldet. Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geschuldet.
2. Der Anbieter ist berechtigt, für jede Mahnung in Folge eines Zahlungsverzuges des Kunden eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 € zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Abnahme
1. Die Abnahme erfolgt durch ein schriftliches Abnahmeprotokoll am Tag und unmittelbar nach Beendigung der Ausführung der Arbeiten. Ist dem Kunden dies aufgrund von persönlichen Hindernissen oder aufgrund von Art und Umfang der vertraglichen Leistung unzumutbar, hat er dies dem Anbieter vor Ausführung der Arbeiten an diesem Tag mitzuteilen.
2. Unterbleibt eine Mitteilung nach Nr. 1 S. 2 in einem Fall des persönlichen Hindernisses, gilt die Leistung des Anbieters als abgenommen, wenn der Kunde eine fehlende Abnahmereife nicht unverzüglich nach der Möglichkeit einer entsprechenden Kenntnisnahme rügt.
§ 11 Gewährleistung
1. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Regelungen getroffen sind, leistet der Anbieter entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des BGB (§§ 633 ff.) Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit seiner Leistungen.
2. Eine Haftung des Anbieters für Mängel, welche auf vom Kunden gelieferte Materialien oder sonstige Waren oder Stoffe zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Eine eventuelle Verantwortlichkeit des Kunden nach § 645 BGB bleibt hiervon unberührt.
§ 12 Beendigung des Vertrages
1. Für die Beendigung des Vertrages durch Rücktritt oder Kündigung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Anbieter kann darüber hinaus auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist oder sonst seine Kreditwürdigkeit objektiv nicht gegeben ist.
2. Wenn der Kunde einen Auftrag nach Auftragserteilung storniert, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen eines Widerrufs, eines Rücktritts oder einer Anfechtung vorliegen, schuldet der Kunde Schadensersatz i.H.v. 25 % des Auftragsvolumens. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Anbieter oder eines niedrigeren Schadens durch den Kunden bleibt vorbehalten.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtstand
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
2. Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) ist Chemnitz.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.